Kosten



Die Gebühren, die ich für meine Leistung erhalte, sind, ähnlich wie bei Ihrem Arzt, gesetzlich geregelt. Es gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der Gebühren hängt im Einzelfall von einer Vielzahl von Faktoren ab. Allgemeingültige Aussagen, was eine Scheidung, eine Kündigungsschutzklage oder ein Strafverfahren kostet, sind daher leider nicht möglich. Im Regelfall richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert (Streitwert) der jeweiligen Angelegenheit. Eine Abweichung hiervon ist aufgrund von Vergütungsvereinbarungen möglich.

Unabhängig vom Gegenstandswert kann daher beispielsweise ein bestimmter Stundensatz oder eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Im Falle einer gerichtlichen Tätigkeit dürfen die gesetzlichen Gebühren durch eine derartige Vereinbarung nicht unterschritten werden.

Die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens oder die mündliche Beratung sind grundsätzlich nach dem RVG von einem Verbraucher als Auftraggeber mit maximal 250,00 € zzgl. Umsatzsteuer und das Erstberatungsgespräch für den Verbraucher mit maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer zu vergüten. Auch hiervon ist eine Abweichung aufgrund von Vergütungsvereinbarungen möglich.

Bei geringem Einkommen haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Beratungsschein, den Sie beim Amtsgericht ihres Wohnsitzes bekommen. Hierzu müssen Sie bei Gericht Ihren Personalausweis, aktuelle Verdienstabrechnungen oder einen aktuellen Arbeitslosengeld-/ Wohngeldbescheid sowie Ihren Mietvertrag vorlegen. Auch sind besondere Belastungen, wie Pfändungen, Ratenzahlungen, Darlehen u.s.w. neben den Vermögensverhältnissen wie Sparbücher und Geldanlagen nachzuweisen. Hilfreich ist es in jedem Fall, Kontoauszüge eines gesamten Monats vorzulegen. Wenn Sie diesen Beratungsschein beim Rechtsanwalt vorlegen, zahlen Sie lediglich 15,00 € Selbstbeteiligung. Die restlichen Kosten übernimmt der Staat.

Sollten Ihnen die finanziellen Mittel für das gerichtliche Verfahren u.ä. nicht zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Ob die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann nur im jeweiligen Einzelfall ermittelt werden. Selbstverständlich bin ich Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars, welches Sie bei mir erhalten können, behilflich. Vorbenannte Unterlagen werden auch für diesen Antrag benötigt.

Über die Höhe der Kosten berate ich Sie gern. Welche Abrechnungsmöglichkeit für Sie persönlich die Beste ist, wird selbstverständlich vor der Übertragung des Mandats einzelfallbezogen von mir geklärt werden. Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt kann durch eine Anfrage ermittelt werden. Selbstverständlich bin ich bereit, die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung zu führen.