Veröffentlichungen



1) Gellersen Heute und Morgen, Ausgabe Dezember 2012

Fachanwältin für Familienrecht in der Lüneburger Fußgängerzone!

Die Rechtsanwaltskammer Celle hat Frau Rechtsanwältin Charlotte Sponagel, Große Bäckerstraße 19, 21335, den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen. Zu Fachanwälten werden nur solche Rechtsanwälte bestellt, die in einem bestimmten Rechtsgebiet sowohl umfassende theoretische Kenntnisse als auch umfangreiche praktische Erfahrungen nachweisen und die sich regelmäßig in diesem Rechtsgebiet fortbilden. Rechtsanwältin Sponagel meint dazu: „Regelmäßige Fortbildungen sind für mich ohnehin selbstverständlich. Meine Mandanten wissen, dass ich stets auf dem neuesten Stand der Dinge bin und dass sie sich auf meine Arbeit verlassen können. Über die Verleihung des Fachanwaltstitels freue ich mich, weil dadurch dieser Qualitätsanspruch einmal mehr unterstrichen wird.“ Damit ist Frau Rechtsanwältin Charlotte Sponagel in der Lüneburger Fußgängerzone jetzt wie folgt aufgestellt: Als Fachanwältin für Familienrecht berät und betreut Frau Sponagel Sie in allen Fragen des Scheidungsrechts, in Unterhaltsfragen, bei häuslicher Gewalt und in der Gestaltung von Eheverträgen und Patientenverfügungen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Erbrecht sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Telefonisch erreichen Sie Frau Rechtsanwältin Charlotte Sponagel unter 04131-997979-0. Weitere Informationen gibt es unter www.sponagel.de. Da Frau Sponagel in der Samtgemeinde Gellersen wohnt, kommt Sie bei Bedarf auch gerne zu Ihnen nach Hause. Wenn Sie Fragen haben – fragen Sie mich!

Charlotte Sponagel



2) Gellersen Heute und Morgen, Ausgabe Februar 2013



Scheidungskind HUND?

Liebe Leserinnen und Leser,

vor kurzem kam ein Mann in meine Kanzlei. Dicke Ringe unter seinen Augen ließen auf schlaflose Nächte schließen - das sah mir auf den ersten Blick nach Familienrecht aus. Tatsächlich berichtete er mir, dass seine Frau sich von ihm getrennt habe und mit den beiden gemeinsamen Kindern nach Süddeutschland gezogen sei. Die Trennung von seiner Frau sei längst überfällig gewesen, der Verlust der Kinder hingegen habe ihn tief getroffen. Nachdem ich ihn ausführlich über die möglichen Ausgestaltungen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts (gemeinsames Sorgerecht, Wochenendumgang etc.) beraten hatte, wurde der Mandant auffällig schweigsam. Dann seufzte er plötzlich und fragte: "Und was ist mit Cäsar?" "Cäsar?" fragte ich erstaunt. "Unser Dackel!" brach es aus ihm hervor. "Sie hat unseren Dackel mitgenommen! Mit dem will ich auch Umgang haben! Der ist doch auch wie ein Kind für mich!" In dieser Hinsicht musste ich ihn leider enttäuschen. Obwohl viele Menschen ihrem Hund schon fast elterliche Liebe entgegenbringen, behandeln die meisten Gerichte Tiere wie Sachen, wie auseinanderzusetzenden Hausrat - Umgangsrecht ausgeschlossen. Trotzdem konnte ich ihm helfen: Ich vereinbarte mit dem Anwalt seiner Frau, dass mein Mandant jedes zweite Wochenende seine Kinder zu sich nehmen durfte - und Cäsar auch!



3) Gellersen Heute und Morgen, Ausgabe April 2013:



Immer Ärger mit den Überstunden!

Liebe Leserinnen und Leser,

Überstunden, also die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit, sind ein häufiges Thema in meiner Kanzlei. Dabei beobachte ich immer wieder, dass Überstunden so lange unproblematisch sind, wie das Arbeitsverhältnis gut funktioniert. Erst wenn es Krach gibt, erinnert sich so mancher Arbeitnehmer daran, dass er jahrelang jeden Monat mindestens so und so viele Überstunden gemacht und nicht bezahlt bekommen hat und fühlt sich dementsprechend ausgenutzt. Sehr häufig höre ich dann Sätze wie: "Jetzt, wo ich die Kündigung habe, will ich auch meine Überstunden bezahlt haben!" oder - wenn ich Arbeitgeber vertrete - "Erst hat der nur Mist gemacht und jetzt will er auch noch Geld für 200 angebliche Überstunden!". Wenn ich den Mandanten dann die Rechtslage erkläre, gibt es mitunter lange Gesichter - sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern. Das liegt daran, dass das Thema Überstunden arbeitsrechtlich durchaus anspruchsvoll ist. Aus Sicht eines Arbeitnehmers ist wichtig, dass er seine Überstunden regelmäßig dokumentiert, z.B. indem er sich seinen Stundenzettel von seinem Vorgesetzten unterzeichnen lässt. Kommt es zum Streit darüber, ob überhaupt oder wie viele Überstunden geleistet wurden, trifft nämlich den Arbeitnehmer die so genannte Darlegungs- und Beweislast, d.h. er muss beweisen, dass er tatsächlich Überstunden gemacht hat. Ohne schriftliche Unterlagen ist das in der Regel unmöglich. Andererseits merken auch Arbeitgeber nicht selten, dass sie nur scheinbar auf der sicheren Seite sind. Häufig finden sich in Arbeitsverträgen Klauseln wie "Durch das monatliche Arbeitsentgelt sind alle Überstunden abgegolten". Klingt eindeutig, ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel unwirksam, weil diese Klausel den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. "Macht nichts," - mag so mancher Arbeitgeber denken - "ich habe ja kurze Ausschlussfristen in meinen Arbeitsverträgen, die schützen mich vor ausufernden Ansprüchen!" Stimmt - aber natürlich nur, wenn die Ausschlussfristen ihrerseits wirksam sind. Fazit: Für Arbeitgeber ist wichtig, dass sie ihre Arbeitsverträge regelmäßig der Rechtslage anpassen, sonst sind sie im Ernstfall möglicherweise nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind - und das kann teuer werden! Für Arbeitnehmer gilt: Nur eine dokumentierte Überstunde ist eine gute Überstunde! Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, Ihren Arbeitsvertrag überprüfen lassen wollen oder sonstige arbeitsrechtliche Probleme haben - fragen Sie mich! Bitte besuchen Sie mich auf der Messe „Gellerser bewegen was“ am 6./7. April 2013 – Stand 16. Für Kinder ab 3 Jahre gibt es Kinderschminken und für Erwachsene einen Beratungsgutschein.

Ihre Charlotte Sponagel



4) Gellersen Heute und Morgen, Ausgabe Juli 2013:



Unfall - Vorsicht Falle!

Liebe Leserinnen und Leser, fast jeder Autofahrer ist irgendwann einmal an einem Verkehrsunfall beteiligt. Nach § 249 BGB gilt: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Mit anderen Worten: der Unfallverursacher muss dem Geschädigten seinen Schaden in vollem Umfang ersetzen. Klingt einfach, ist es aber nicht, denn um die Höhe der Ersatzleistung wird in der Praxis heftig gerungen. Die Kfz-Haftpflichtversicherungen, die den Schaden zu tragen haben, sind naturgemäß daran interessiert, so wenig zu zahlen wie möglich. Zu diesem Zweck versuchen sie, den Schaden möglichst "kleinzurechnen". Die Tricks, derer sich die Versicherungen bedienen, sind vielfältig und beginnen bereits unmittelbar nach dem Unfall. Wer als Geschädigter den "Zentralruf der Autoversicherer" kontaktiert, um anhand des Kennzeichens des Unfallverursachers dessen Versicherung in Erfahrung zu bringen, wird direkt mit einem Sachbearbeiter der gegnerischen Kfz-Versicherung verbunden. Freundlich und zuvorkommend wird dieser versuchen, dem Geschädigten den "Schadensservice" der Versicherung schmackhaft zu machen. Typischerweise wird angeboten, den Schaden zeitnah von einem Gutachter der Versicherung ("Schadenschnelldienst") aufnehmen und bewerten lassen. Oftmals wird dem Geschädigten auch angeboten, das Fahrzeug in einer "Vertragswerkstatt" der Versicherung reparieren zu lassen, einschließlich "Hol- und Bringservice". All dies dient nur dazu, den Geschädigten davon abzuhalten, die Schadensregulierung selbst in die Hand zu nehmen, d.h. sich selbst einen Gutachter zu suchen, das Fahrzeug in „seiner“ Werkstatt reparieren und den Schaden von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens regulieren zu lassen. "Schadensmanagement" nennen die Versicherungen diese Taktik beschönigend. Aber: Wer sich hierauf einlässt, tappt unweigerlich in die Falle! Die Gutachter, die ausschließlich oder wenigstens zu einem großen Teil für Versicherungen arbeiten, können es sich nicht leisten, wirklich unparteiisch zu sein. In vielen Fällen versuchen die gegnerischen Kfz-Versicherungen auch, dem Geschädigten unter Vorlage von "Restwertangeboten" zu suggerieren, er sei verpflichtet, sein Fahrzeug zu verkaufen und eine Abrechnung auf Totalschadenbasis zu akzeptieren, obwohl dies nicht zutrifft. Dadurch "spart" die Versicherung oft 20-30% ein - auf Kosten des Geschädigten! Hiergegen kann und sollte man sich als Geschädigter schützen, indem man als erste "Amtshandlung" nach einem Unfall einen Rechtsanwalt aufsucht und sich dort beraten lässt. Was viele Geschädigte nicht wissen: die Rechtsanwaltsgebühren sind im Falle des unverschuldeten Unfalles als Teil des Schadensersatzes von der Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. Selbst bei einem verschuldeten Unfall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden, sofern der Geschädigte eine Vollkaskoversicherung hat. Mit anderen Worten: die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist in vielen Fällen für den Geschädigten kostenlos, bringt ihm aber in der Regel bares Geld ein!

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern von Gellersen Heute und Morgen allzeit gute Fahrt. Und falls doch mal etwas passiert: fragen Sie mich!

Ihre Charlotte Sponagel



5) Lünepost vom 13.02.2013



Skurriles aus der Kanzlei Sponagel:

Scheidungskind HUND?

Liebe LeserInnen,

vor kurzem kam ein Mann in meine Kanzlei. Dicke Ringe unter seinen Augen ließen auf schlaflose Nächte schließen - das sah mir auf den ersten Blick nach Familienrecht aus. Tatsächlich berichtete er mir, dass seine Frau sich von ihm getrennt habe und mit den beiden gemeinsamen Kindern nach Süddeutschland gezogen sei. Die Trennung von seiner Frau sei längst überfällig gewesen, der Verlust der Kinder hingegen habe ihn tief getroffen. Nachdem ich ihn ausführlich über die möglichen Ausgestaltungen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts (gemeinsames Sorgerecht, Wochenendumgang etc.) beraten hatte, wurde der Mandant auffällig schweigsam. Dann seufzte er plötzlich und fragte: "Und was ist mit Cäsar?" "Cäsar?" fragte ich erstaunt. "Unser Dackel!" brach es aus ihm hervor. "Sie hat unseren Dackel mitgenommen! Mit dem will ich auch Umgang haben! Der ist doch auch wie ein Kind für mich!" In dieser Hinsicht musste ich ihn leider enttäuschen. Obwohl viele Menschen ihrem Hund schon fast elterliche Liebe entgegenbringen, behandeln die meisten Gerichte Tiere wie Sachen, wie auseinanderzusetzenden Hausrat - Umgangsrecht ausgeschlossen. Trotzdem konnte ich ihm helfen: Ich vereinbarte mit dem Anwalt seiner Frau, dass mein Mandant jedes zweite Wochenende seine Kinder zu sich nehmen durfte - und Cäsar auch! Oftmals lässt sich ein Problem mit Hilfe eines Anwaltes außergerichtlich, d.h. ohne Beteiligung des Gerichts, lösen.

Wer soll DAS bezahlen?

Zuletzt im Januar 2013 berichtete die LÜNEPOST über die „Machenschaften“ der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE). Diesen Artikel habe auch ich als Rechtsanwältin mit großem Interesse gelesen. Ich vertrete seit Jahren diverse Geschäftsleute aus Hamburg, Lüneburg und Umgebung, die von der GWE in Anspruch genommen werden. Die Zeiten, in denen sich die GWE durch ein kurzes Schreiben "abwimmeln" oder einfach ignorieren ließ, sind leider vorbei. Die GWE wird immer hartnäckiger, und die Methoden, mit denen sie versucht, ihre "Kunden" zur Zahlung zu bewegen, werden immer ausgefeilter. In diversen Mahnschreiben von Inkassounternehmen und sogar Rechtsanwälten wird u.a. mit Urteilen argumentiert, in denen die GWE in erster Instanz Recht bekommen hatte und dabei verschwiegen, dass die Urteile im Widerspruch zu höchstrichterlicher Rechtsprechung stehen. Gleichzeitig werden Vergleichsangebote unterbreitet, verbunden mit der Androhung eines Mahnverfahrens bzw. einer Klage, falls das Angebot nicht angenommen wird. Dies führt erfahrungsgemäß zu einer erheblichen Verunsicherung der betroffenen Geschäftsleute, die sich oft nur durch eine umfassende, intensive Beratung davon abhalten lassen, wenigstens Teilbeträge zu zahlen. Meine Mandanten haben nachdem sie mich mandatiert haben, bis heute keinen Cent an die GWE gezahlt - und werden das auch zukünftig nicht tun! Inzwischen hat der Bundesgerichtshof im Juli 2012 in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass eine Preisklausel dann nicht Vertragsbestandteil wird, sofern sie in einem „Fließtext“ dergestalt eingebettet wird, dass der Vertragspartner sie dort nicht vermutet, insbesondere wenn die übrige Gestaltung des Antragsformulars den Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt. Die GWE hat selbst vor mir als Rechtsanwältin der geschädigten UnternehmerInnen nicht halt gemacht – ich war allerdings vorbereitet!

Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie mich!

Bei Fragen, wie z.B. zur Scheidung, zur Gestaltung von Eheverträgen und Patientenverfügungen, zur Erbauseinandersetzung, zur Kündigung und zu Bußgeldbescheiden stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollte das Büro einmal nicht besetzt sein, sorgt eine Rufumleitung auf mein Handy dafür, dass Sie mich erreichen können. Bei Bedarf komme ich auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Ihre Frau Sponagel (Rechtsanwältin)